wiederum
der "Basispass
Pferdekunde" .Danach stellen der "Deutsche Reit-Pass"
(ehemals "Reiter-Pass") für die reitenden Pferdefreunde bzw.
der "Deutsche Fahr-Pass" für alle Kutscher die Einstiegs-Abzeichen
in dieser Sparte dar, bevor weiterführende Prüfungen im Wander-,
Jagd-, und Distanzreiten sowie im Wander- und Distanzfahren
folgen können.
Fangen wir mit dem "Deutschen Reit-Pass" und "Deutschem Fahr-Pass"
an und schauen, welche Ziele und Anforderungen dahinter stecken:
Durch diese Abzeichen soll gezeigt werden, "dass die Inhaber/-innen
ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel oder
im Gespann vorstellen können und auch die hierfür nötigen
theoretischen Kenntnisse haben" - heißt es in einem Merkblatt
der FN.
Zudem sollen diese Abzeichen den Zielen des Umweltschutzes,
Tierschutzes, der Unfallsicherheit sowie dem Verständnis und
der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Reitern/Fahrern
und andern Erholungssuchenden, Landwirten, Förstern und Jägern
dienen und dieselben fördern.
Jeder Teilnehmer muss vor der Prüfung bereits den Basis-Pass-Pferdekunde
besitzen, darf aber eine beliebige Reitweise ausüben - nur
die Fahrer müssen das achenbachsche Fahrsystem anwenden. Die
Pferde/Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und pro
Vierbeiner sind nicht mehr als zwei Reiter/-innen erlaubt,
pro Gespann in der Regel nicht mehr als vier Fahrer/innen.
Die Prüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen
Teilprüfung, wobei in der Praxis beim Reiten Aufgaben wie
das Reiten in allen Gangarten, Wegreiten von der Gruppe oder
die Überwindung kleiner natürlicher Hindernisse gestellt werden.
Die Fahrer werden im Straßenverkehr und in Feld und Wald,
beim Fahren in der Gruppe oder bei der Überwindung von Wasserstellen
auf ihr Geschick und Können hin getestet. Beide Pferdesportler
müssen das Versorgen der Pferde bei Rast und Unfall demonstrieren.
Zur Theorie zählen dann: Grundkenntnisse der Reit-/Fahrlehre
und der Pferdehaltung, reiterliches/fahrerisches Verhalten
und Umweltschutz, Reiten/Fahren im Straßenverkehr und in Feld
und Wald, Unfallverhütung, Erste Hilfe für Reiter/-in bzw.
Fahrer/-in und Pferd, Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Bestanden haben die Prüflinge, wenn das Urteil in beiden Prüfungsteilen
"bestanden" lautet. Eine nichtbestandene Prüfung kann jedoch
wiederholt werden. Beim Reit-Pass darf jeder Teilnehmer wählen,
ob er die Aufgabe Springen im Gelände absolvieren will, was
später im Pass gesondert vermerkt wird. Lehnt er diesen Prüfungsteil
ab, so steht für das Springen im Gelände "nicht geprüft".
Nach erfolgreicher Prüfung können Reiter weitere Abzeichen
im Wanderreiten, Jagdreiten und Distanzreiten sowie für den/die
Berittführerin ablegen. Fahrer haben die Möglichkeit, sich
mit dem Abzeichen im Wander- und Distanzfahren und mit der
Ausbildung zum/-r Gespannführer/-in weiter zu qualifizieren.
Weitere und allgemeine Informationen:
Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) e.V. Freiherr-von-Langen-Str.
13, 48231 Warendorf, Internet: http://www.pferd-aktuell.de,
E-Mail: fn@fn-dokr.de.
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